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FREMDE TESTCENTER im
Rahmen des Vereins ECDL an Schulen
Bestimmungen für die Zusammenarbeit mit autorisierten Testcentern im Rahmen der
Lizenz des Vereins.
Mit der OCG wurde die Möglichkeit
vereinbart,
dass einzelne Testcenter temporär zusammenarbeiten können.
Im Zuge dieser Zusammenarbeit können die
eigenen Prüfungsräume an andere Testcenter -
zeitlich begrenzt - überlassen werden
(temporäre Prüfungsräume). In diesem Fall
muss dieser Raum nicht gesondert autorisiert
werden (keine zusätzliche Lizenzgebühr).
Die OCG verrechnet jedoch 3,00 € pro Modul
exkl. Mwst
(Sonderlizenzgebühr für temporäre Prüfungsräume).
Immer wieder möchten externe Testcenter in Schulen Prüfungen abnehmen und wollen dafür
Schulräume benutzen. Dazu hat der Verein, in Zusammenarbeit mit dem
bmukk folgende
Sonderregeln vereinbart:
Einleitend muss festgestellt werden, dass die "Schulraumüberlassung" in
einer eigenen Verordnung des bmukks geregelt ist und ausschließlich in der
Verantwortung des Schulerhalters liegt. Im "Normalfall" wird der Direktor/die
Direktorin der Schule dazu befragt und mit ihm/ihr eine Vereinbarung
getroffen.
Die Vermietung des Schulraumes liegt
also KEINESFALLS in der Verantwortung des Vereins "ECDL
an Schulen". Es handelt sich ausschließlich
um einen Eintritt in die Lizenz
des Vereins!
Der Vorstand des "Verein zur Förderung des ECDL an Schulen und in der
öffentlichen Verwaltung" hat folgendes beschlossen:
Regelung für "Schüler/innen-Prüfungen":
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Sollten Schüler/innen-Prüfungen von
fremden Testcentern in Schulen durchgeführt werden, so ist dazu ausdrücklich das
Einverständnis des Lizenzinhabers (des Vereins
ECDL an Schulen)
einzuholen.
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Die Prüfungen müssen zumindest 1
Woche vor dem Prüfungstermin mit Angabe des Termins, der
Anzahl der Teilnehmer/innen und der Module und des Prüfers/der Prüferin beim
Verein angemeldet werden.
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Das Erwachsenenbildungszentrum
muss die eigenen SkillsCards einsetzen.
Eine Weitergabe der SkillsCards des Vereins ist aus lizenzrechtlichen
Gründen nicht möglich.
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Das Erwachsenenbildungszentrum kümmert sich selbständig um den Prüfungsraum
(Schulerhalter, Direktion).
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Das Erwachsenenbildungszentrum meldet die Benutzung des temporären
Prüfungsraumes an die OCG (inkl. Abrechnung)
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Das Erwachsenenbildungszentrum meldet alle geforderten Daten
der
Schüler/innen an den Verein.
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Das Testcenter verpflichtet sich dazu, bei diesen Prüfungen ausschließlich
schulfremde Prüfer/innen, die bei der Ausbildung der
Schüler/innen
nicht als Referent/innen eingesetzt waren, einzuteilen. (4-Augen
Prinzip).
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Wird bei dieser Prüfung ein aktives
Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 2,50 €/Modul
exkl. Mwst verrechnet.
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Wird bei dieser Prüfung kein Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so
werden 3,50 €/Modul exkl.
Mwst verrechnet.
-
Das Testcenter ist damit einverstanden, dass diese Prüfungen durch
unsere Qualitätssicherung besucht werden können.
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Das Testcenter meldet alle Unregelmäßigkeiten unverzüglich an das Büro des
Vereins, verzichtet aber auf Regressforderungen.
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Alle zusätzlichen Kosten die durch die Prüfung direkt oder indirekt entstehen
gehen zu Lasten des Vertragsnehmers (Testcenter).
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Bei Verstoß gegen die Vereinbarungen wird ein Pönale in der Höhe des
entstandenen Schadens (inkl. aller Spesen), mindestens aber 3.000,00 €
exkl. Mwst
verrechnet.
Regelung für "Nichtschüler/innen Prüfungen":
Da es im Sinne des Vereins "ECDL an Schulen" ist, dass Testcenter der
Erwachsenenbildung Serviceleistungen für "Nichtschüler/innen"
an den Schulen
anbietet, will der Verein mit Testcentern zusammenarbeiten.
Wenn also ECDL-Ausbildungen für "Nichtschüler/innen"
an Schulen stattfinden,
dann können Testcenter der Erwachsenenbildung
auch Prüfungen an Schulen
abnehmen.
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Das Testcenter das Prüfungen einmalig oder regelmäßig durchführen möchte, wird
Mitglied des Verein ECDL an Schulen.
Damit wird die Absicht Prüfungen
durchzuführen dokumentiert.
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Die Prüfungen müssen zumindest 1
Woche vor dem Prüfungstermin mit
Angabe des Termins, der Anzahl der Teilnehmer/innen
und der Module und des Prüfers/der Prüferin beim Verein angemeldet
werden.
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Das Erwachsenenbildungszentrum kümmert sich selbständig um den Prüfungsraum
(Schulerhalter, Direktion).
-
Nach jeder Prüfung müssen die korrigierten ECHTDATEN (keine persönlichen Daten
der Teilnehmer/innen) übermittelt werden.
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Wird bei dieser Prüfung ein aktives
Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 2,50 €/Modul
exkl. Mwst verrechnet.
-
Wird bei dieser Prüfung kein Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so
werden 3,50 €/Modul exkl.
Mwst verrechnet.
-
Das Testcenter ist damit einverstanden, dass diese Prüfungen durch
unsere Qualitätssicherung besucht werden können.
-
Das Testcenter verpflichtet sich
dazu bei diesen Prüfungen ausschließlich
schulfremde Prüfer/innen, die bei der Ausbildung der
Kandidat/innen
nicht als Referent/innen eingesetzt waren, einzuteilen (4-Augen Prinzip).
-
Das Testcenter meldet alle Unregelmäßigkeiten unverzüglich an das Büro des
Vereins, verzichtet aber auf Regressforderungen.
-
Alle zusätzlichen Kosten die durch die Prüfung direkt oder indirekt entstehen,
gehen zu Lasten des Vertragsnehmers (Testcenter).
-
Bei Verstoß gegen die Vereinbarungen wird ein Pönale in der Höhe des
entstandenen Schadens (inkl. aller Spesen), mindestens aber 3.000,00 €
exkl. Mwst
verrechnet.
Fremde TestCenter, die mit dem Verein "ECDL an Schulen" kooperieren:
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