FREMDE TESTCENTER im Rahmen des Vereins ECDL an Schulen

Bestimmungen für die Zusammenarbeit mit autorisierten Testcentern im Rahmen der Lizenz des Vereins.

Mit der OCG wurde die Möglichkeit vereinbart, dass einzelne Testcenter temporär zusammenarbeiten können.

Im Zuge dieser Zusammenarbeit können die eigenen Prüfungsräume an andere Testcenter - zeitlich begrenzt - überlassen werden (temporäre Prüfungsräume). In diesem Fall muss dieser Raum nicht gesondert autorisiert werden (keine zusätzliche Lizenzgebühr).
Die OCG verrechnet jedoch 3,00 € pro Modul exkl. Mwst (Sonderlizenzgebühr für temporäre Prüfungsräume).

Immer wieder möchten externe Testcenter in Schulen Prüfungen abnehmen und wollen dafür Schulräume benutzen.  Dazu hat der Verein, in Zusammenarbeit mit dem bmukk folgende Sonderregeln vereinbart:

Einleitend muss festgestellt werden, dass die "Schulraumüberlassung" in einer eigenen Verordnung des bmukks geregelt ist und ausschließlich in der Verantwortung des Schulerhalters liegt. Im "Normalfall" wird der Direktor/die Direktorin der Schule dazu befragt und mit ihm/ihr eine Vereinbarung getroffen.

Die Vermietung des Schulraumes liegt also KEINESFALLS in der Verantwortung des Vereins "ECDL an Schulen". Es handelt sich ausschließlich um einen Eintritt in die Lizenz des Vereins!

Der Vorstand des "Verein zur Förderung des ECDL an Schulen und in der öffentlichen Verwaltung" hat folgendes beschlossen:

Regelung für "Schüler/innen-Prüfungen":

  • Sollten Schüler/innen-Prüfungen von fremden Testcentern in Schulen durchgeführt werden, so ist dazu ausdrücklich das Einverständnis des Lizenzinhabers (des Vereins ECDL an Schulen) einzuholen.
  • Die Prüfungen müssen zumindest 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit Angabe des Termins, der Anzahl der Teilnehmer/innen und der Module und des Prüfers/der Prüferin beim Verein angemeldet werden.
  • Das Erwachsenenbildungszentrum muss die eigenen SkillsCards einsetzen. Eine Weitergabe der SkillsCards des Vereins ist aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Das Erwachsenenbildungszentrum kümmert sich selbständig um den Prüfungsraum (Schulerhalter, Direktion).
  • Das Erwachsenenbildungszentrum meldet die Benutzung des temporären Prüfungsraumes an die OCG (inkl. Abrechnung)
  • Das Erwachsenenbildungszentrum meldet alle geforderten Daten der Schüler/innen an den Verein.
  • Das Testcenter verpflichtet sich dazu, bei diesen Prüfungen ausschließlich schulfremde Prüfer/innen, die bei der Ausbildung der Schüler/innen nicht als Referent/innen eingesetzt waren, einzuteilen. (4-Augen Prinzip).
  • Wird bei dieser Prüfung ein aktives Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 2,50 €/Modul exkl. Mwst verrechnet.
  • Wird bei dieser Prüfung kein Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 3,50 €/Modul exkl. Mwst verrechnet.
  • Das Testcenter ist damit einverstanden, dass diese Prüfungen durch unsere Qualitätssicherung besucht werden können.
  • Das Testcenter meldet alle Unregelmäßigkeiten unverzüglich an das Büro des Vereins, verzichtet aber auf Regressforderungen.
  • Alle zusätzlichen Kosten die durch die Prüfung direkt oder indirekt entstehen gehen zu Lasten des Vertragsnehmers (Testcenter).
  • Bei Verstoß gegen die Vereinbarungen wird ein Pönale in der Höhe des entstandenen Schadens (inkl. aller Spesen), mindestens aber 3.000,00 € exkl. Mwst verrechnet.

Regelung für "Nichtschüler/innen Prüfungen":

Da es im Sinne des Vereins "ECDL an Schulen" ist, dass Testcenter der Erwachsenenbildung Serviceleistungen für "Nichtschüler/innen" an den Schulen anbietet, will der Verein mit Testcentern zusammenarbeiten.
Wenn also ECDL-Ausbildungen für "Nichtschüler/innen" an Schulen stattfinden, dann können Testcenter der Erwachsenenbildung  auch Prüfungen an  Schulen abnehmen.

  • Das Testcenter das Prüfungen einmalig oder regelmäßig durchführen möchte, wird Mitglied des Verein ECDL an Schulen. Damit wird die Absicht Prüfungen durchzuführen dokumentiert.
  • Die Prüfungen müssen zumindest 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit Angabe des Termins, der Anzahl der Teilnehmer/innen und der Module und des Prüfers/der Prüferin beim Verein angemeldet werden.
  • Das Erwachsenenbildungszentrum kümmert sich selbständig um den Prüfungsraum (Schulerhalter, Direktion).
  • Nach jeder Prüfung müssen die korrigierten ECHTDATEN (keine persönlichen Daten der Teilnehmer/innen) übermittelt werden.
  • Wird bei dieser Prüfung ein aktives Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 2,50 €/Modul exkl. Mwst verrechnet.
  • Wird bei dieser Prüfung kein Mitglied des Vereins als Prüfer/in eingesetzt, so werden 3,50 €/Modul exkl. Mwst verrechnet.
  • Das Testcenter ist damit einverstanden, dass diese Prüfungen durch unsere Qualitätssicherung besucht werden können.
  • Das Testcenter verpflichtet sich dazu bei diesen Prüfungen ausschließlich schulfremde Prüfer/innen, die bei der Ausbildung der Kandidat/innen nicht als Referent/innen eingesetzt waren, einzuteilen (4-Augen Prinzip).
  • Das Testcenter meldet alle Unregelmäßigkeiten unverzüglich an das Büro des Vereins, verzichtet aber auf Regressforderungen.
  • Alle zusätzlichen Kosten die durch die Prüfung direkt oder indirekt entstehen, gehen zu Lasten des Vertragsnehmers (Testcenter).
  • Bei Verstoß gegen die Vereinbarungen wird ein Pönale in der Höhe des entstandenen Schadens (inkl. aller Spesen), mindestens aber 3.000,00 € exkl. Mwst verrechnet.

Fremde TestCenter, die mit dem Verein "ECDL an Schulen" kooperieren: