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INFORMATIONEN
zur Durchführung von ECDL-Prüfungen an Schulen
Wichtigste Regeln
Organisationsbeitrag
Hinweis
Die WICHTIGSTEN Regeln:
ECDL Prüfungen dürfen NIEMALS durch den
ausbildenden Lehrer/die ausbildende Lehrerin durchgeführt werden
(4-Augen Prinzip).
Prüfungen dürfen NUR in EINEM EDV-Saal
durchgeführt werden!!
Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass ein
Prüfer/eine Prüferin gleichzeitig in mehreren Räumen
prüft. Bei einem Verstoß kann die gesamte Prüfung
aberkannt werden. Die Schule bzw. der Prüfer/die
Prüferin müssen mit Sanktionen rechnen.
Aufgrund diverser Vorfälle ist es seit dem
Frühjahr 2008 notwendig, dass die Identität der Schüler/innen
mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden kann.
Verständnisfragen dürfen NUR vom Prüfer/der
Prüferin beantwortet werden.
Der organisierende Lehrer/die organisierende
Lehrerin muss bei technischen Problemen zur Verfügung
stehen.
Die Auswahl des Prüfers/der Prüferin erfolgt nach dem Zufallsprinzip und
dem Motto "first come - first surf". Durch die Anmeldung des Prüfungstermins beim Verein ECDL
an Schulen werden die qualifizierten Prüfer/innen
informiert. Absprachen zwischen einer Schule und
einem bestimmten Prüfer/einer bestimmten Prüferin sind nicht zulässig.
Alle Kosten, die für den Prüfer/die Prüferin anfallen sind
durch die Prüfungsgebühr gedeckt.
Jeder Prüfer/jede Prüferin darf nur in seiner/ihrer
Freizeit prüfen.
Es ist darauf zu achten, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten
wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/-
20%) sind dem Prüfer/der Prüferin rechtzeitig
(mindestens 1 Tag vor der Prüfung) mitzuteilen -
Überschreitungen der 90 Module/Termin Grenze sind dem
Verein unverzüglich UND VOR dem Termin zu melden (sobald
bekannt).
Bitte bereiten Sie den EDV-Saal gut vor und kassieren Sie die Prüfungsgebühr
(inkl. Skills Card) bereits vorher.
Die
Prüfungsanmeldungen muss mindestens
zwei Wochen (ideal vier Wochen) VOR dem
gewünschten Prüfungstermin stattfinden
um eine Vermittlung zu gewährleisten.
Wenn ein Prüfer/eine Prüferin die angemeldete Prüfung übernommen hat, wird ein
automatisch generiertes Mail an die von
Ihnen angegebene Email-Adresse gesendet. Inhalt: Kennung des
Prüfers/der Prüferin und seine/ihre Erreichbarkeit.
Bei einem Prüfungstermin können mindestens
10 und maximal 90 Module angemeldet werden.
Wenn eine Schule mehr als 90 Module an
einem Tag prüfen will, so sind diese auf mehrer
Paralleltermine zu verteilen, die jeweils von einem
anderen Prüfer/einer anderen Prüferin übernommen wird.
Schulen die Originaldateien speichern, werden
UNVERZÜGLICH gesperrt! Dies erfolgt in Absprache
mit dem bmukk und der OCG (Österr. Computer Gesellschaft).
Qualitätsaudits: Die
Qualitätssicherung des Vereins und der OCG besuchen,
beraten und überprüfen regelmäßig, im Auftrag der ECDL
Foundation, Schulen und Prüfer/innen um den Standard der
Prüfungen zu gewährleisten.
Der
Organisationsbeitrag für den
organisierenden Lehrer/die organisierende Lehrerin beträgt maximal: 1,50 €/Modul.
Diesen Betrag bekommen Sie vom Prüfer/von der Prüferin, als Dank für
ihre Vorarbeiten. Dafür gelten
besondere Regeln.
Bei der elektronischen Prüfung gibt es
zusätzliche 50 Cent/Modul für den Kustos/die
Kustodin der Schule. Die notwendigen Vorbereitungen
finden Sie
>>hier
Aus steuertechnischen Gründen ist es unbedingt nötig, dass
Sie dem Prüfer/der Prüferin den Erhalt dieses Betrages
schriftlich bestätigen.
Wichtiger Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Auftrag eine Prüfung durchzuführen durch
die Schule erfolgt und es zu einem direkten
Vertragsverhältnis zwischen der Schule
und dem Prüfer/der Prüferin führt.
Der Verein ist ausschließlich Vermittler und
stellt eine Dienstleistung zur Verfügung!
Mit der Anmeldung einer Prüfung anerkennt der die anmeldende Schule
die
AGB des Vereins und
allgemeinen Regeln zur
Anmeldung und Durchführung von Prüfungen ausdrücklich an!
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