Schritte für die Anmeldung und Durchführung von ECDL Prüfungen

Alle erforderlichen Schritte erfolgen ausschließlich über das Internet!

1. Schritt:
Checken Sie unter Testcenterliste oder eTestcenterliste ob ihre Schule bereits als Testcenter registriert ist.
Wenn nicht, dann registrieren Sie ihre Schule als Testcenter. >> hier

2. Schritt:
Anmeldung des gewünschten Prüfungstermins mittels Ihrer LoginDaten (Schulkennzahl und Passwort) im TestcenterBereich

Der Termin muss zumindest zwei Wochen vor dem Wunschtermin im Internet eingetragen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Prüfer/eine Prüferin gefunden wird. Bei der Anmeldung muss die Schule, eine Kontaktperson (organisierender Lehrer/organisierende Lehrerin), die Kontakt-Emailadresse, eine "Notfalltelefonnummer" (idealerweise die Handynummer des organisierenden Lehrers/der Lehrerin) und die Anzahl der Einzelmodule bekannt geben.
Es müssen mindestens 10 Module und dürfen maximal 90 Module pro Prüfungstermin eingetragen werden. Je größer die Terminflexibilität ihrerseits ist, desto größer ist die Chance, dass ein Prüfer/eine Prüferin Ihren Prüfungstermin übernimmt.

Mischtermine mit ECDL Core und ECDL Advanced sind zulässig. In einem solchen Fall kann nur ein Advanced Prüfer/eine Advanced Prüferin den Termin übernehmen.

Achtung: Der Prüfungseintrag bleibt - um Missbrauch zu verhindern - einige Tage gesperrt. In dieser Zeit hat der Verein das Recht und die Möglichkeit, im Sinne der Vereinbarung mit der OCG, des bmukk und der Qualitätssicherung den Prüfungstermin einem Prüfer/einer Prüferin zu zuteilen. Erst dann erfolgt der 3. Schritt.

3. Schritt:
Ein Prüfer/eine Prüferin
übernimmt Ihren Prüfungstermin unabhängig von seiner/ihrer regionalen oder schulischen Herkunft.
Er/sie meldet sich bei der angegebenen Kontaktperson zur Abstimmung der Einzelheiten.
Bei der Prüfungsübernahme wird ein automatisches Mail an die Mailadresse der "Kontaktperson" mit den Daten des Prüfers/der Prüferin versendet. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person eines bestimmten Schultyps.

Der Prüfer/die Prüferin legt, wenn notwendig die elektronischen Skills Cards im Internet an. Dazu benötigt er rechtzeitig (mindestens einen Tag vor der Prüfung) die Daten der neuen Schüler/innen in elektronischer Form. Eine Vorlage finden Sie >>hier

Weiters benötigt der Prüfer/die Prüferin rechtzeitig (mindestens einen Tag vor der Prüfung) eine Teilnehmer/innenliste in elektronischer Form.
Für ePrüfungen erstellen Sie diese Liste idealer Weise nach folgender Anleitung. >>hier

Das Inkasso für die Prüfung (SC + Prüfungsgebühr) sollte vom organisierendem Lehrer/ von der organisierenden Lehrerin VOR der Prüfung durchgeführt werden.

Für die Organisation ist im Rahmen der Prüfungsgebühren eine Betrag für den organisierenden Lehrer/die organisierende Lehrerin vorgesehen.
Dieser Betrag wird nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben und versteht sich als kleines  Dankeschön. Ein automatisches Einbehalten ist keinesfalls zulässig! Die Weitergabe ist dem Prüfer/der Prüferin vorbehalten. Er/sie ist auch angehalten dafür einen Beleg zu verlangen. Mehr dazu >> hier

In der Praxis hat sich in den meisten Schulen eine Durchführung der Prüfung im Rahmen einer Unterrichtsstunde bewährt. Der organisierende Lehrer/die organisierende Lehrerin hilft nach Möglichkeit bei der Beaufsichtigung und bei eventuell auftretenden Computerproblemen.

Sollten Lehrer/innen ihre Kompetenz überschreiten, indem sie zum Beispiel den Schüler/innen unerlaubte Hilfestellung leisten, haben die Prüfer/innen die PFLICHT diese Prüfung zu unterbrechen, den Lehrer/die Lehrerin zu ermahnen oder bei Bedarf sogar des Raumes zu verweisen. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, die Prüfung abzubrechen!

4. Schritt:
Der Prüfer/die Prüferin führt die Prüfung an der Schule durch und hat die dafür nötigen Fragen bzw. Arbeitsdateien mit.

Die Schule muss einen funktionstüchtigen EDV-Raum (Anforderungen laut Checkliste Ausstattung) zur Verfügung zu stellen.
Die Verwendung von Notebooks ist nur dann gestattet, wenn es sich um VERNETZTE Notebooks in "Notebookklassen" handelt. Der Einsatz einzeln stehender Notebooks ist  NICHT zulässig.

Der Prüfer/die Prüferin hat den Auftrag keine Veränderungen an der Hard- oder Software der Schule durchzuführen.
Sollte das System nicht funktionstüchtig sein, wird die Prüfung abgebrochen.
Für nicht durchgeführte Teilprüfungen wird von den Schüler/innen KEINE Prüfungsgebühr eingehoben. Wenn in Schulen mehrmals technische Probleme bei der Prüfungsdurchführung auftreten, wird bis zur nachweislichen Behebung dieser Probleme, nicht mehr geprüft.

Alle für die Prüfung ins Netzwerk gespielten Arbeitsdateien sind nach Beendigung der Prüfung zu löschen. Bei Missbrauch wird die Schule gesperrt!

Die eingehobene Prüfungsgebühr beinhaltet den gesamten Prüfungsaufwand und alle Umkosten des Prüfers/der Prüferin. (Vorbereitung, Reisespesen, Durchführung, Korrektur, Nachbereitung und Vereinsorganisation).

5. Schritt:
Der Prüfer/die Prüferin korrigiert die abgelieferten Prüfungen innerhalb von 8 Tagen und trägt die Ergebnisse in die Vereinsdatenbank im Internet ein.

Bei ePrüfungen erfolgt die Korrektur und das Eintragung in die Datenbank automatisch. Die Schüler/innen wissen am Ende der Prüfung auch gleich die Ergebnisse.

Die Schüler/innen können Ihre Ergebnisse unter der  "Prüfungsergebnisabfrage" durch Angabe der Skills Card-Nummer und des Geburtsdatum jederzeit abrufen. Die ausgefüllte elektronische Skills Card kann vom Prüfling als pdf-Datei ausgedruckt werden.

6. Schritt:
Wenn alle Module des ECDL abgeschlossen sind, wird von der Österreichischen Computer Gesellschaft der Europäische Computerführerschein ausgestellt und direkt an den Schüler/die Schülerin (Adresse der Skills Card) versendet. Eine Übersendung der Skills Card an den Verein oder die Schule ist seitens der OCG NICHT vorgesehen.

Sollten Schüler/innen den ECDL nach Absolvierung der letzten Modulprüfung nach einiger Zeit (2-3 Wochen) nicht zugeschickt bekommen, wenden Sie sich bitte gleich direkt an die OCG.