INFORMATIONEN zur Durchführung von ECDL-Prüfungen an Schulen

Wichtigste Regeln
Organisationsbeitrag
Hinweis

Die WICHTIGSTEN Regeln:

ECDL Prüfungen dürfen NIEMALS durch den ausbildenden Lehrer/die ausbildende Lehrerin durchgeführt werden (4-Augen Prinzip).

Prüfungen dürfen NUR in EINEM EDV-Saal durchgeführt werden!!
Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass ein Prüfer/eine Prüferin gleichzeitig in mehreren Räumen prüft. Bei einem Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden. Die Schule bzw. der Prüfer/die Prüferin müssen mit Sanktionen rechnen.

Aufgrund diverser Vorfälle ist es seit dem Frühjahr 2008 notwendig, dass die Identität der Schüler/innen mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden kann.

Verständnisfragen dürfen NUR vom Prüfer/der Prüferin beantwortet werden.

Der organisierende Lehrer/die organisierende Lehrerin muss bei technischen Problemen zur Verfügung stehen.

Die Auswahl des Prüfers/der Prüferin erfolgt nach dem Zufallsprinzip und dem Motto "first come - first surf". Durch die Anmeldung des Prüfungstermins beim Verein ECDL an Schulen werden die qualifizierten Prüfer/innen informiert. Absprachen zwischen einer Schule und einem bestimmten Prüfer/einer bestimmten Prüferin sind nicht zulässig.

Alle Kosten, die für den Prüfer/die Prüferin anfallen sind durch die Prüfungsgebühr gedeckt.

Jeder Prüfer/jede Prüferin darf nur in seiner/ihrer Freizeit prüfen.

Es ist darauf zu achten, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/- 20%) sind dem Prüfer/der Prüferin rechtzeitig (mindestens 1 Tag vor der Prüfung) mitzuteilen - Überschreitungen der 90 Module/Termin Grenze sind dem Verein unverzüglich UND VOR dem Termin zu melden (sobald bekannt).

Bitte bereiten Sie den EDV-Saal gut vor und kassieren Sie die Prüfungsgebühr (inkl. Skills Card) bereits vorher.

Die Prüfungsanmeldungen muss mindestens zwei Wochen (ideal vier Wochen) VOR dem gewünschten Prüfungstermin stattfinden um eine Vermittlung zu gewährleisten.
Wenn ein Prüfer/eine Prüferin die angemeldete Prüfung übernommen hat, wird ein automatisch generiertes Mail an die von Ihnen angegebene Email-Adresse gesendet. Inhalt: Kennung des Prüfers/der Prüferin und seine/ihre Erreichbarkeit.

Bei einem Prüfungstermin können mindestens 10 und maximal 90 Module angemeldet werden. Wenn eine Schule mehr als 90 Module an einem Tag prüfen will, so sind diese auf mehrer Paralleltermine zu verteilen, die jeweils von einem anderen Prüfer/einer anderen Prüferin übernommen wird.

Schulen die Originaldateien speichern, werden UNVERZÜGLICH gesperrt! Dies erfolgt in Absprache mit dem bmukk und der OCG (Österr. Computer Gesellschaft).

Qualitätsaudits: Die Qualitätssicherung des Vereins und der OCG besuchen, beraten und überprüfen regelmäßig, im Auftrag der ECDL Foundation, Schulen und Prüfer/innen um den Standard der Prüfungen zu gewährleisten.
 

Der Organisationsbeitrag für den organisierenden Lehrer/die organisierende Lehrerin beträgt maximal: 1,50 €/Modul.
Diesen Betrag bekommen Sie vom Prüfer/von der Prüferin, als Dank für ihre Vorarbeiten. Dafür gelten besondere Regeln.

Bei der elektronischen Prüfung gibt es zusätzliche 50 Cent/Modul für den Kustos/die Kustodin der Schule. Die notwendigen Vorbereitungen finden Sie >>hier

Aus steuertechnischen Gründen ist es unbedingt nötig, dass Sie dem Prüfer/der Prüferin den Erhalt dieses Betrages schriftlich bestätigen.
 

Wichtiger Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Auftrag eine Prüfung durchzuführen durch die Schule erfolgt und es zu einem direkten Vertragsverhältnis zwischen der Schule und dem Prüfer/der Prüferin führt.

Der Verein ist ausschließlich Vermittler und stellt eine Dienstleistung zur Verfügung!

Mit der Anmeldung einer Prüfung anerkennt der die anmeldende Schule die AGB des Vereins und allgemeinen Regeln zur Anmeldung und Durchführung von Prüfungen ausdrücklich an!