§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein hat als Zweck die Unterstützung und Förderung des „Europäischen Computer-Führerschein“, wodurch die Fertigkeiten zur Nutzung von Hard- und Standardsoftware sowie von Informations- und Kommunikationsnetzen geschult und standardisiert überprüft werden. Diese Initiative wird von der Europäischen Kommission unter der Bezeichnung „European Computer Driving Licence“ (ECDL) unterstützt. Speziell hat der Verein den Aufbau und die Unterstützung von zertifizierten Prüfstellen (Schulen oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung) für die Erlangung des Europäischen Computer Führerschein, sowie die Qualifikation von Prüfer/innen zum Ziel, wobei der Tätigkeitsbereich auf Schüler/innen, Auszubildende an Akademien, Pädagogischen Hochschulen und Sonderformen gem. SCHOG bis max. ein Jahr nach Verlassen der Bildungseinrichtung und auf aktive öffentlich Bedienstete (inkl. Lehrer/innen) beschränkt ist.
  2. Der Verein ist von der OCG autorisiert, ECDL - Prüfungen abzunehmen, und ist der OCG und dem österreichischen Unterrichtsministerium (BMUKK) gegenüber für die Qualität der Prüfungen verantwortlich.
  3. Im Interesse der Wahrnehmung seiner Aufgaben strebt der Verein die enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung (des Bundes, der Länder und Gemeinden, besonders aber der Unterrichtsverwaltung), also dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst  und Kultur (BMUKK), anderen Bundesministerien und Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder an.
  4. Der Verein kann sich zur Erreichung der Vereinsziele an Institutionen, Vereinen, Gesellschaften und Körperschaften beteiligen. Form, Art und Umfang dieser Beteiligungen können vom Vorstand beschlossen werden und der Vorstand wird zur Erleichterung der Abwicklung aus seiner Mitte eine/n Vertreter/in benennen, der/die den Verein bei den Rechtsgeschäften zur Erreichung, Veränderung oder Auflösung der Beteiligung alleine rechtskräftig vertreten kann.


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