§ 3 Erreichung des Vereinszweckes

Der Verein hat zur Erreichung des Vereinszweckes u.a. folgende Mittel und Wege vorgesehen:

  1. Erstellen elektronischer Publikationen im Internet
  2. Zur Verfügung stellen von Informationen für die Vereinsmitglieder im Internet
  3. Koordination und Vermittlung von Prüfungsterminen auf elektronischem Weg
  4. Abrechnung und Distribution der Skills Cards
  5. Kontrolle und Beaufsichtigung der Qualität der abgehalten Prüfungen durch stichprobenartige Überprüfungen und durch stichprobenartiges Abhalten von Prüfungen
  6. Durch die rasche Entwicklung der Felder in denen der Verein tätig ist, sind häufige und gravierende Änderung der Mittel und Wege zur Erreichung des Vereinszweckes zu erwarten. Der Verein wird dabei immer versuchen effiziente, zeitgemäße, wirtschaftliche und dem Vereinszweck entsprechende Mittel und Wege zu dessen Erreichung heranzuziehen.

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