§ 4 Aufbringung und Verwendung der Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch Beiträge der Mitglieder, durch öffentliche Gelder, private Spenden, Sponsorgelder, Prüfungsentgelte und Veranstaltungen aufgebracht. Ideelle Mittel: Vorträge, Versammlungen und Publikationen.
  2. Die Mittel des Vereins sind gemäß den Satzungen zu verwenden.
  3. Nach Maßgabe der Möglichkeiten wird der Verein eine Publikation herausgeben, wobei der Einsatz neuester Technologien anzustreben ist.

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