§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Die Mitglieder sind berechtigt,
an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort Anfragen und Anträge zu
stellen. Zusätzliche Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung sind
mindestens zwei Wochen vor der Versammlung dem Vereinsvorstand schriftlich
vorzulegen.
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Das Stimmrecht, sowie das
aktive und passive Wahlrecht sind den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
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Die Mitglieder haben die
Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren, die Vereinsstatuten zu
beachten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu respektieren.
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Falls der Verein Beschlüsse
fasst, durch welche die Republik Österreich im Wege des BMUKK finanziell in
Anspruch genommen werden könnte oder durch welche die Prüfungsgebühren für
Schüler/innen und andere Auszubildende signifikant erhöht würden, bedarf es
jedenfalls der Zustimmung des Vertreters/der Vertreterin der Republik
Österreich im Vereinsvorstand.
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Über die Aufnahme von
ordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand des
Vereins.
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Über den Ausschluss von
Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand.
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Die Höhe der jährlichen
Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
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