§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt:

  1. die Kenntnisnahme des Haushaltsvoranschlages und der vorliegenden Projekte, sowie die Genehmigung derselben;
  2. die Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes des Vereinsvorstandes, sowie des Berichtes der Rechnungsprüfer und die Genehmigung derselben;
  3. die Wahl des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer;
  4. die Entlastung des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer;
  5. die Festsetzung der Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge;
  6. die Änderung einer Satzung, wobei mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung ihre Zustimmung geben müssen;
  7. die Auflösung des Vereins.

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