§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt:
-
die Kenntnisnahme des
Haushaltsvoranschlages und der vorliegenden Projekte, sowie die Genehmigung
derselben;
-
die Kenntnisnahme des
Geschäftsberichtes des Vereinsvorstandes, sowie des Berichtes der
Rechnungsprüfer und die Genehmigung derselben;
-
die Wahl des Vereinsvorstandes
und der Rechnungsprüfer;
-
die Entlastung des
Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer;
-
die Festsetzung der Höhe der
jährlichen Mitgliedsbeiträge;
-
die Änderung einer Satzung,
wobei mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder einer
beschlussfähigen Mitgliederversammlung ihre Zustimmung geben müssen;
-
die Auflösung des Vereins.
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