§ 15 Unterstützung von Projekten

  1. Anträge auf Unterstützung von zusätzlichen Projekten gemäß Punkt 2 sind beim Vorstand einzubringen.
  2. Der Vorstand arbeitet darüber ein Gutachten aus und schlägt der Mitgliederversammlung Höhe und Art der Unterstützung zur Genehmigung vor.
  3. Der Vorstand kann auch selbst Projekte vorschlagen oder ausarbeiten lassen.

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