§ 15 Unterstützung von Projekten
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Anträge auf Unterstützung von
zusätzlichen Projekten gemäß Punkt 2 sind beim Vorstand einzubringen.
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Der Vorstand arbeitet darüber
ein Gutachten aus und schlägt der Mitgliederversammlung Höhe und Art der
Unterstützung zur Genehmigung vor.
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Der Vorstand kann auch selbst
Projekte vorschlagen oder ausarbeiten lassen.
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